Auftretende Fragen zum Grundpraktikum
Wird ein Grundpraktikum benötigt?
- Ja, es muss ein Praktikum von 6 Arbeitswochen geleistet werden.
Wann muss ich das Grundpraktikum durchführen?
- In der Regel vor Studienbeginn, spätestens aber bis zum Ende des zweiten Semesters.
- Hierbei gilt: da es sich um eine Vorleistung handelt, ist im Studienverlauf keine Zeit für das Grundpraktikum vorgesehen und könnte mit der Klausurplanung kolidieren!
Muss ein Praktikumsbericht angefertigt werden?
- Ja, dieser muss mit dem Praktikumszeugnis dem Praktikumsamt vorgelegt werden (spätestens zum Ende des zweiten Semesters).
Muss der Praktikumszeitraum zusammenhängend sein?
- Nein, die Zeiten können auch aufgeteilt werden.
Kann ich das Praktikum in unterschiedlichen Betrieben durchführen?
- Ja, es können verschiedene Betriebe gewählt werden.
Was muss in dem Praktikum geleistet werden?
- Die zu leistenden Tätigkeiten sind der Praktikumsordnung zu entnehmen.
Wo finde ich die Praktikumsordnung?
- Auf der Seite des Praktikumamtes.´
Wo finde ich einen Praktikumsplatz?
- Die IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid stellt mittels einer Suchfunktion eine Liste mit Unternehmen im Bergischen Städtedreieck, die Praktikumsplätze anbieten, zur Verfügung.